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Streuobstwiesen

Nutzung öffentlicher Streuobstwiesen

Gern darf das Obst auf städtischen Streuobstwiesen von interessierten BürgerInnen genutzt werden. Mit diesem Angebot möchten wir die sinnvolle Verwertung des Obstes errmöglichen, statt es ungenutzt liegen bleiben zu lassen. Bitte beachten Sie, dass hierfür nur unverpachtete Grundstücke in Frage kommen. Informationen zu den Streuobstwiesen finden Sie auf www.maps.ulm.de - unter dem Thema "Natur und Umwelt" den Begriff "Streuobstwiesen" anhaken. Der Datensatz enthält orange markierte Flächen von Streuobstwiesen, welche sich in städtischem Eigentum befinden, aktuell nicht verpachtet sind und somit auch nicht beerntet werden. Die Streubobstwiese im Baugebiet Auf dem Hart ist darin nicht enthalten, darf aber von der Bürgerschaft beerntet werden.

Bei der Ernte möchten wir Sie bitten, folgende Regeln und Hinweise zu beachten:

Benutzen Sie geeignete Arbeitshilfen, die zur Obstbaumpflege zugelassen sind, wie Leitern und Pflückbehälter. Sammeln Sie auch das auf den Boden gefallene Obst auf. Vermeiden Sie abgerissene Äste oder sonstige Beschädigungen an den Bäumen. Das Befahren der Streuobstwiesen mit Fahrzeugen ist untersagt. Die gewerbliche Nutzung des Obstes ist nicht erlaubt. Bitte entnehmen Sie nur haushaltsübliche Mengen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten der Grundstücke und das Beernten der Bäume auf eigene Gefahr erfolgt. Jegliche Haftung für Sach- oder Personenschäden seitens der Stadt Ulm ist ausgeschlossen. Die Stadt Ulm übernimmt keine Garantie für das Vorhandensein von Obst bei der Beerntung.