Wasserrechtliche Bewilligung beantragen
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Mit der wasserrechtlichen Bewilligung erhalten Sie das Recht, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck zu nutzen. Zusätzlich sind Art und Maß der Nutzung wasserrechtlich festgelegt.
Dazu gehört
- Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen oder abzuleiten,
- oberirdische Gewässer aufzustauen oder abzusenken,
- feste Stoffe aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen,
- Grundwasser zu entnehmen oder abzuleiten.
Ein Wasserwerksbetreiber kann beispielsweise eine wasserrechtliche Bewilligung zur Förderung von Trinkwasser beantragen.
Die Bewilligung wird erteilt:
- nur unter bestimmten Bedingungen (vor allem §§ 13, 14 Wasserhaushaltsgesetz - WHG) und
- auch nur für eine bestimmte Frist, in der Regel nicht länger als 30 Jahre (§14 Absatz 2 WHG).
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