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Wasserentnahmeentgelt - Erklärung zur Festsetzung abgeben

Beschreibung

Online-Services:

Wasserentnahme erklären

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Wenn Sie für bestimmte Zwecke Wasser, zum Beispiel aus einem See, entnehmen, müssen Sie das bezahlen. 

Die Höhe der Kosten richtet sich nach Herkunft, Menge und Verwendungszweck des Wassers.

Das Geld verwendet der Staat zum Beispiel für Hochwasserschutzmaßnahmen und den Schutz von Feucht-Biotopen.

Für folgende Benutzungen müssen Sie ein Wasserentnahmeentgelt bezahlen:

  • das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern
  • das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser

Voraussetzung für die entgeltpflichtige Benutzung ist

  • eine wasserrechtliche Bewilligung oder
  • eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Kein Wasserentgelt müssen Sie beispielsweise bezahlen

  • für Zwecke der Fischerei,
  • zur Beregnung landwirtschaftlich, gärtnerisch und forstwirtschaftlich genutzter Flächen
  • für geringfügige Benutzungen.
Zuständige Stelle
Stadtplanung, Umwelt, Baurecht - Altlasten, Boden und Wasser
Hausanschrift:
Münchner Straße 4
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 6041+49 731 161 6041
Fax: +49 731 161 1622
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