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Vorübergehende Aufnahme von Kindern und Jugendlichen an einem sicheren Ort beantragen

Beschreibung

Ist ein Kind Zuhause in Gefahr oder lebt es in Verwahrlosung, kann das Jugendamt dieses Kind in seine Obhut nehmen.

Inobhutnahme bedeutet die vorübergehende Aufnahme und Unterbringung zum Beispiel:

  • bei einer geeigneten Person
  • in einer Bereitschaftspflegefamilie
  • in einer Einrichtung (Kinder- und Jugendnotdienst)
  • in einer anderen betreuten Wohnform

Ziel ist es, das Kind zu schützen und eine Klärung des Konflikts oder der Krisensituation herbeizuführen. Das Jugendamt tritt an die Eltern heran (beziehungsweise an die Sorge- oder Erziehungsberechtigten), um zu vermitteln. Wenn notwendig, leitet es weitere Hilfen in die Wege.

Hinweis: Das Jugendamt kann beim Familiengericht notwendige Maßnahmen beantragen, wenn die Erziehungs- oder Sorgeberechtigten

  • nicht erreichbar,
  • nicht bereit oder
  • nicht in der Lage sind, mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten.
Zuständige Stelle
Sozialraum Eselsberg
Virchowstraße 4
89075 Ulm

Telefon: +49 731 161 5322+49 731 161 5322
Sozialraum Böfingen
Haslacher Weg 89/91
89075 Ulm

Telefon: +49 731 161 5249+49 731 161 5249
Fax: +49 731 9267894
Sozialraum Mitte/Ost
Kornhausplatz 4-6
89073 Ulm

Telefon: +49 731 161 5153+49 731 161 5153
Sozialraum Weststadt/Söflingen
Moltkestraße 20
89077 Ulm

Telefon: +49 731 161 5361+49 731 161 5361
Erstanlaufstelle Wiblingen
Buchauer Straße 8-10
89079 Ulm

Telefon: +49 731 161 5229+49 731 161 5229
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