Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder
länger als drei Monate gegen Entgelt,
außerhalb der Wohnung der Kinder,
während eines Teils des Tages und
mehr als 15 Stunden wöchentlich betreuen möchten.
Rechtsbehelf
-
Voraussetzungen
Sie sind für die Kindertagespflege geeignet. Sie zeichnen sich aus durch Ihre
Persönlichkeit,
Sachkompetenz und
Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen.
Sie werden an einer Qualifizierungsmaßnahme über 160 Unterrichtseinheiten auf der Grundlage des landeseinheitlichen Qualifizierungskonzepts für Tagespflegepersonen teilnehmen. Nach dem Kurs 1 (30 UE) können Sie bereits mit der Tätigkeit beginnen. Wenn Sie einschlägige Aus- und Vorbildungen nachweisen können, ist ein verkürztes Qualifizierungsprogramm vorgesehen.
Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege können Sie formlos beim Tagesmütterverein Ulm e.V. oder beim Jugendamt beantragen. Es wird überprüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Sie erhalten Termine für
ein Erstgespräch,
einen Hausbesuch und
ein weiteres Informationsgespräch.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Das Jugendamt und der Tagesmütterverein Ulm e.V. nehmen Sie in das Verzeichnis der Tagespflegepersonen auf.
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