Navigation und Service

Springe direkt zu:

Regelaltersrente beantragen

Beschreibung

Online-Services:

Auskunfts- und Beratungsstellen - Deutsche Rentenversicherung Online-Rentenantrag mit eID-Funktion des Personalausweises Rentenbeginnrechner

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Einen Anspruch auf die Regelaltersrente können Sie nach Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze haben:

  • Wurden Sie vor 1947 geboren, lag die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren.
  • Wurden Sie 1947 bis 1963 geboren, wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben.
  • Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt sie bei 67 Jahren.

Sie können die Regelaltersrente nur beanspruchen, wenn Sie eine bestimmte Zeit versichert waren. Diese Mindestversicherungszeit wird Wartezeit genannt. Die Wartezeit für die Regelaltersrente beträgt 5 Jahre.

Für die Wartezeit berücksichtigt werden:

  • Beitragszeiten, zum Beispiel:
    • Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit.
    • Unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch
    • Monate, in denen Sie zum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen haben,
    • Monate zwischen Januar 2005 bis Dezember 2010, in denen Sie Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld bezogen haben.
    • Freiwillige Beiträge, die Sie allein gezahlt haben.
    • Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise 3 Lebensjahre.
    • Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege.
    • Beiträge aus Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben.
  • Ersatzzeiten: zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR.
  • bei Scheidung: Anrechenbare Monate aus einem Versorgungsausgleich.
  • Anrechenbare Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
  • Anrechenbare Monate für versicherungsfreie Minijobs.

Die Regelaltersrente können Sie nicht vorzeitig erhalten, auch nicht mit Abschlägen.

Wenn Sie eine Regelaltersrente beziehen, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Es wird nichts auf die Rente angerechnet.

Zuständige Stelle
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Hausanschrift:
Pieperstraße 14-28
44789 Bochum
Grossempfaengerpostfach:
44781 Bochum

Telefon: 0234/304-00234/304-0
Fax: 0234/304-66050
E-Mail senden
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Regionalzentrum Ulm
Wichernstraße 10
89073 Ulm

Telefon: 0731/92041-00731/92041-0
E-Mail senden
Rentenstelle
Sattlergasse 2
89073 Ulm

Telefon: +49 731 161 3382+49 731 161 3382
Telefon: +49 731 161 3376+49 731 161 3376
E-Mail senden
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg - Hauptsitz Karlsruhe
Gartenstraße 105
76135 Karlsruhe

Telefon: 0721/825-00721/825-0
E-Mail senden
Formulare