Navigation und Service

Springe direkt zu:

Polizeiverordnung der Stadt Ulm einsehen

Beschreibung

Polizeiverordnungen sind Rechtsverordnungen, die durch die Polizeibehörden erlassen werden können und der Gefahrenabwehr dienen. Voraussetzung einer Polizeiverordnung ist eine allgemeine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die es abzuwehren gilt. Nach § 10 Abs. 1 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg (PolG) können die allgemeinen Polizeibehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz polizeiliche Gebote oder Verbote erlassen, die für eine unbestimmte Anzahl von Fällen an eine unbestimmte Anzahl von Personen gerichtet sind.

Zuständige Stelle
Bürgerdienste - Ortspolizeibehörde, Jagd- und Fischereiwesen, Obdachlosenbehörde, Heimaufsicht, Sondernutzungen
Hausanschrift:
Olgastraße 66
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 3212+49 731 161 3212
Fax: +49 731 161 3211
E-Mail senden
Sichere Servicekonto-Nachricht senden