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Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten - Festsetzung beantragen

Beschreibung

Online-Services:

Durchführung von Messen, Märkten, etc.

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten wollen, benötigen Sie dafür die Festsetzung der zuständigen Stelle. Mit der Festsetzung dürfen Sie als Veranstalter die Messe, die Ausstellung oder den Markt abhalten.

Messen, Ausstellungen und Märkte genießen die sog. Marktprivilegien, d.h. sie sind überwiegend von der Einhaltung bestimmter Vorschriften, beispielsweise zur Ladenöffnung oder zur Arbeitszeit, befreit.

Zuständige Stelle
Bürgerdienste - Ortspolizeibehörde, Jagd- und Fischereiwesen, Obdachlosenbehörde, Heimaufsicht, Sondernutzungen
Hausanschrift:
Olgastraße 66
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 3212+49 731 161 3212
Fax: +49 731 161 3211
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