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Handwerkerparkausweis beantragen

Beschreibung

Mit einem Handwerkerparkausweis können Betriebe, die bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer gemeldet sind, mit ihrem Fahrzeug für die Dauer des Arbeitseinsatzes bei Kundinnen und Kunden in bestimmten Bereichen kostenlos parken.

Der Handwerkerparkausweis ist nur für gewerbliche Einsatzzwecke und ausschließlich im Stadtgebiet Ulm nutzbar. Das Parken am Betriebs- bzw. Dienstsitz ist mit dem Parkausweis nicht gestattet.

Zuständige Stelle
Servicestelle Verkehr
Hausanschrift:
Münchner Straße 2
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 6691+49 731 161 6691
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