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Frauen- und Kinderschutzhaus - Unterbringung in Anspruch nehmen

Beschreibung

Frauen- und Kinderschutzhäuser bieten vorübergehend Schutz und Unterkunft für Frauen und Kinder, die von (familiärer) Gewalt betroffen oder bedroht sind. In Baden-Württemberg gibt es 40 Frauen- und Kinderschutzhäuser. Ihre Adressen sind nicht veröffentlicht.

Außer Unterkunft bieten die meisten Frauen- und Kinderhäuser auch rechtliche, finanzielle, soziale und seelische Unterstützung durch Beraterinnen. Für ihre eigene Versorgung und die ihrer Kinder müssen die Frauen selbst sorgen.

Der Aufenthalt im Frauen- und Kinderschutzhaus sollte so kurz wie möglich sein und üblicherweise nicht länger als drei Monate dauern.

Zuständige Stelle
Bürgerdienste - Ortspolizeibehörde, Jagd- und Fischereiwesen, Obdachlosenbehörde, Heimaufsicht, Sondernutzungen
Hausanschrift:
Olgastraße 66
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 3212+49 731 161 3212
Fax: +49 731 161 3211
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